Gefahren können im Grunde genommen in jedem Arbeitsbereich lauern. Es ist nur wichtig, dass diese bekannt sind, alle betreffenden Mitarbeiter darüber Bescheid wissen und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Für diesen Zweck gibt es eine Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollen Gefahren und Belastungen für jeden Arbeitsplatz ermittelt werden. Es können dabei aber gleichartige Arbeitsplätze zusammengefasst werden. Das soll die Arbeit für die Arbeitgeber und auch für die Mitarbeiter erleichtern. Ein sehr guter Zeitpunkt für eine Gefährdungsbeurteilung wird wahrscheinlich die Erstbeurteilung bei der Aufnahme einer Arbeit an einem neuen Arbeitsplatz sein. Es kann natürlich auch dann notwendig werden, wenn es Veränderungen an bestehenden Arbeitsplätzen gibt. Dann muss kontrolliert werden, was sich in Hinsicht auf Gefahren und der Sicherheit verändern muss.
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist übrigens für Arbeitgeber tatsächlich verpflichtend. Man findet die gesetzliche Grundlage dafür im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches im Jahr 1996 erlassen wurde. In einer Gefährdungsbeurteilung sollen Schutzmaßnahmen festgelegt, die Umsetzung dieser Maßnahmen organisiert sowie die Wirksamkeit kontrolliert werden. Die Resultate muss man in einer geeigneten Form dokumentieren.
Wozu dient eine Betriebsanweisung in diesem Zusammenhang?
Mitarbeiter sollen über die Betriebsanweisung kurz und in schriftlicher Form über mögliche Gefahren sowie Schutzmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz informiert werden. In ihr findet man quasi die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Der Sinn der Betriebsanweisung ist, dass Unfälle im Zusammenhang mit verwendeten Arbeitsmitteln und Stoffen minimiert werden können.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Das die Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist, wurde hie schon kurz erwähnt. Sämtliche Betriebe müssen dem nachkommen. Das sollte keinesfalls als lästige und vielleicht auch unnötige Sache gesehen werden. Es dient viel mehr der Prävention von Arbeitsunfällen sowie durch die Arbeit bedingte Sicherheits- und Gesundheitsgefahren. Außerdem soll dadurch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit gewährleistet sein. Die Sicherheit aller Mitarbeiter kann dadurch deutlich verbessert werden. Das sollte Ansporn sein und als Argument dafür ausreichen, dem gewissenhaft nachzugehen und das Nötige umzusetzen.
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit einer Software erleichtern
Damit einem die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung leichter fällt, kann man dafür eine Gefährdungsbeurteilung Software verwenden. Unter risk-project.de kann man sich zum Beispiel weiterführend zu dem Thema Gefährdungsbeurteilung und entsprechender Software informieren. So eine Software bietet die geeigneten „Werkzeuge“ und erleichtert damit eine sachgemäße Durchführung, damit man den Arbeitsschutz nicht aus der eigenen Hand geben muss.
Beispiele für Gefahren im betrieblichen Umfeld
Es gibt Gefahrenquellen, die häufig am Arbeitsplatz vorzufinden sind und bei denen es öfters zu Unfällen oder auch zu langfristigen Belastungen der Mitarbeiter kommt. Diese sollten und müssen von den Arbeitgebern
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung rechtzeitig erkannt werden.
Dazu zählen:
- Stolper und Sturzmöglichkeiten (z.B. wegen herumliegender Kabel).
- Ein Zusammenstoß mit Maschinen oder Kollegen.
- Kratz-, Schürf-, Brand- oder Schnittverletzungen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Maschinen und Geräten (z.B. unsachgemäß durchgeführte Bohrarbeiten).
- Wenn Gegenstände umfallen und dann Personen Brüche oder Quetschungen dadurch erleiden.
- Wenn durch zu schweres Heben körperliche Überlastungen entstehen.
- Wenn es zu Explosionen kommt, bei denen beispielsweise Gefahrstoffe und Sauerstoff reagieren.
- Wenn Gefahrstoffe eingeatmet werden (z.B. Kohlenmonoxid), die Vergiftungen, Verätzungen oder allergische Reaktionen auslösen.
- Wenn Mitarbeiter durch Stress belastet werden und Hektik oder Mobbing zu einem Burnout führen.